Donnerstag, 25. April 2024
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Eigentum verpflichtet! Jetzt ausstatten und Rauchmelder regelmäßig prüfen!

Freitag der 13. Oktober 2017 ist bundesweiter Rauchmeldertag. Wir erinnern Sie an die geltende Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen.

Nach wie vor sterben bei einem Brandereignis die meisten Menschen an den Folgen einer Rauchgasvergiftung. Hier kann ein Rauchmelder leben retten, da er frühzeitig ein Brandereignis meldet. Somit besteht die Möglichkeit, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Anlässlich des Aktionstages weist die Initiative "Rauchmelder retten leben" alle Haus- und Wohnungseigentümer darauf hin, die gesetzliche Rauchmelderpflicht umzusetzen.

Bereits seit dem 31.12.2016 gilt in Nordrhein Westfalen eine allgemeine Rauchmelderpflicht. Jeder Haus- und Wohnungseigentümer muss den selbstgenutzten und den vermieteten Wohnraum mit Rauchmeldern ausstatten. Das heißt in allen Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in allen Fluren in der Wohnung, über die Rettungswege ins Freie führen, ist jeweils ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamielienhäusern ist im Treppenhaus auf jedem Stockwek ein Rauchmelder anzubringen.

Außerdem sollten Rauchmelder regelmäßig gewartet werden. Denn der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn zum Beispiel die Batterien leer sind oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist.

In welchen Räumen sind Rauchmelder in Nordrhein-Westfalen verpflichtend vorgeschrieben? Und wer ist für Einbau und Wartung zuständig? Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift und wichtige Links gibt es hier: www.rauchmelder-lebensretter.de

 

 

 

 

 

 

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